Kindliche Unschuld in Gefahr: Keine USK-Freigabe für Anime-Erotik-Spiele

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Knappe Kleidung, Schulmädchen und Tentakelsex – Eroge-Spiele bereiten Jugendschützern enorme Kopfschmerzen. Am schwersten wiegt dabei die Minderjährigkeit fast aller Charaktere.In unserem Report erklären wir die möglichen Gefahren für Jugendliche und wie die USK mit einer neuen Spruchpraxis darauf reagiert.

Von Michael Cherdchupan und Benedikt Plass-Fleßenkämper

Kenner von Animes und Mangas wissen, dass es sich um breit gefächerte Darstellungsformen mit verschiedenen Genres und Stilen handelt. Krimis, Dramen, Science-Fiction, Horror, Komödien – alles ist denkbar. Trotzdem sehen sich Fans japanischer Zeichentrickfilme immer wieder den skeptischen Blicken Fachfremder konfrontiert. Denn gefühlt in jeder zweiten Produktion ist die Darstellung von sexualisierten Minderjährigen vertreten.

Beim geneigten Anime-Fan folgt Schnappatmung ob dieser infamen Pauschalisierung. Manch einer dürfte sich zu einer umfassenden Richtigstellung genötigt fühlen. Und doch ist die Unterstellung nicht ganz von der Hand zu weisen: Schulmädchen zum Beispiel spielen in Anime und Manga sehr oft eine Rolle, vor allem in der ausgeprägten Erotiksparte. Eine Tatsache, die der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) seit einiger Zeit ein Dorn im Auge ist. Sie hat jüngsten Anime-Erotikspielen die Freigabe verweigert, zuletzt dem Nachfolger von Gal Gun: Double Peace.

Wenn süß und putzig verharmlosend wirken

Dabei wirken die Spiele mit ihrem niedlichen Grafikstil, der lustigen Musik und der humorvollen Aufmachung zunächst harmlos. Schauen wir uns die Fortsetzung von Gal Gun: Double Peace genauer an. Dort ist selbst die Hintergrundgeschichte putzig: Ein Junge muss an seiner Schule den Streit zwischen einem Liebesengel und einer Dämonin schlichten. Letztere schickt kleine Teufelchen los, die alle Schülerinnen in liebestolle, herrische Femme fatales verwandelt. Doch auch der Liebesengel sorgt für Chaos und stattet den Jungen mit einer unwiderstehlichen Anziehungskraft aus, die alle Mädchen in seiner Nähe vor Lust wahnsinnig werden lässt. Den heranstürmenden Haufen kann er nur mit einer Pheromon-Kanone abwehren. Ein paar Schüsse auf erogene Bereiche der Mädchen lassen diese in orgiastischer Ekstase zu Boden fallen. Weil sich die kleinen Dämonen in der Kleidung oder in den Haaren verstecken, hilft nur ein großer Staubsauger. Damit saugt der Junge die garstigen Biester ein – und nicht selten die Kleidung der Mädels gleich mit, woraufhin sie kreischend zu Boden fallen und voller Scham ihre Intimzonen bedecken. Die Entkleidung geschieht also entgegen ihrem Willen in aller Öffentlichkeit.

Bei allen Spielen aus der Gal-Gun-Serie bestehen keine Zweifel daran, dass die Mädchen alle minderjährig sind. Das ergibt sich aus dem Erscheinungsbild und dem Szenario.

Mechanisch spielt es sich dabei wie ein Lightgun-Shooter. Doch hier werden keine Zombies oder Soldaten bekämpft, sondern Mädchen in einen Liebesrausch gedrängt. Die Idee ist zwar kurios, allerdings hat das Spiel ein großes Problem: Kein Charakter ist volljährig – was sich durch das Szenario an der Schule, den hohen Stimmlagen, den Körperbau und dem Verhalten und der Gestik der Mädchen eindeutig feststellen lässt. Für die Jugendschutzsachverständigen bei der Begutachtung besonders entscheidend ist die sogenannte Posendarstellung Minderjähriger unnatürliche, geschlechtsbetonte Körperhaltungen. Bewegungen etwa, die Brust und Po hervorheben. Oder das Spreizen der Beine.

„Dabei muss es sich nicht um Abbildungen der Realität handeln. Auch virtuelle Darstellungen von Mädchen und Jungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als noch nicht 18-jährig erscheinen, erfüllen den Tatbestand“, erklärt uns Lidia Grashof. Sie ist eine ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK. Grashof führt weiter aus: „Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt.“

Der vollständige Artikel ist am 06. Mai 2018 bei PC Games.de erschienen.